Am 01. Juli 2011 trat das Niedersächsische
Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft. Alle Hunde, die älter als 6 Monate sind, müssen bereits ab dem 01. Juli 2011 mit einem Chip mit einer Nummer und Angaben zum
Halter und Tier gekennzeichnet sein. Dafür gibt es unterschiedliche Anbieter wie z.B. TASSO. Das Setzen der Chips wird durch den Haustierarzt vorgenommen.
Ab dem 01. Juli 2013 ist es in Niedersachsen Pflicht, den Hund in einem zentralen Register zu melden. Auf www.hunderegister-nds.de
kann man seinen Hund direkt online registrieren lassen. Die Registrierung ist kostenpflichtig. Bitte beachten: Auch wenn der Hund schon bei einer anderen Datenbank, wie z.B. TASSO gemeldet ist,
muss man ihn erneut registrieren lassen.
Ebenso müssen ab Juli 2013 alle Hundebesitzer eine für das Halten und Führen eines Hundes erforderliche Sachkunde besitzen. Die erforderliche Sachkunde ist durch eine erfolgreich abgelegte
Sachkundeprüfung ("Hundeführerschein") nachzuweisen. Der "Hundeführerschein" ist für alle verpflichtend, die ihren Hund nach dem 01. Juli 2011 angeschafft haben. Wer allerdings
nachweisen kann, dass er zwischen dem 01. Juli 2003 und em 01. Juli 2013 für mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, ist von der Sachkundeprüfung befreit. Ebenso ausgenommen
sind Tierärzte, Jäger und Tierheimbetreiber.
Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme des Hundes und die praktische Prüfung während des
ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Der Sachkundenachweis Niedersachsen gilt generell für die Hundehaltung und ist somit unabhängig vom Rassetyp oder der Hundegröße.
Der D.O.Q-Test 2.0 z. B. ist solch eine Sachkundeprüfung für Hundehalter.
Die theoretische Prüfung umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt sieben Themengebieten rund um den Hund. Zur Beantwortung der Fragen stehen 45 Minuten zur Verfügung. Folgende
Themengebiete werden abgefragt:
Im Internet kann man sein Wissen vorab bei kostenlosen Übungstests überprüfen.
Den theoretischen Teil kann man z.B. bei dem zertifizierten Hundetrainer Michael Schrand (Flyer) absolvieren.
Bei Bedarf erhaltet ihr seine Telefonnummer auch bei unseren Trainern.
Im praktischen Prüfungsteil wird das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter überprüft. Die Prüfung findet in einem verkehrsöffentlichen sowie parkähnlichen Bereich statt und dauert ca. 60 Minuten.
Folgende Aktionen werden abgeprüft:
Bei dem Training in der Junghunde-Gruppe und beim Stadtgang wird man gut auf diese Prüfung vorbereitet
Weitere Informationen über den Sachkundenachweis sowie eine Liste mit weiteren anerkannten Prüfern stellt das
Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.ml.niedersachsen.de) zur
Verfügung.
Literaturvorschläge zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung:
Sachkunde für Hundehalter
D.U. Feddersen-Petersen (Hrg.)
ISBN 978-3-942335-94-2
Der Hunde-Führerschein
Celina delAmo, Renate Jones-Baade, Karina Mahnke, Ulmer-Verlag
ISBN 978-3-8001-5952-9